AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen des Reisebüros REISEN2000
Stand 23.März 2020 

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseanmelder und dem Reisebüro REISEN2000, Michaela Clauer-Schneider, Au 3, 88171 Weiler als Vermittler der Reiseleistungen (im Folgenden „Reisevermittler“). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde den Reisevermittler, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.

Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers geregelt ist.

Der Reisevermittler weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisevermittler, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zustande kommt.

Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.

§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1    Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung (z. B. Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, fremdveranstaltete Pauschalreisen) durch den Reisevermittler.

2.2    Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisevermittlers. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen.

2.3     Mit der Buchung (Vermittlungsauftrag) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrages dar. Der Reisevermittlungsvertrag kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages unseres Unternehmens zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.

2.4    Durch eine entsprechende Erklärung bei einer Reiseanmeldung willigt der Kunde ein, eine Haftung für vertragliche Verpflichtungen weiterer Reiseteilnehmer einzugehen, welche dieser für die Reiseleistung neu angemeldet hat.

§3 Reisepreis und Aufwendungsersatz, Aufrechnung

3.1     Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung erhoben.

3.2     Der Reisevermittler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit der Reisevermittler dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich halten durfte.

3.3     Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann der Reisevermittler für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

3.4     Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht dem Einfluss des Reisevermittlers. Der Reisevermittler ist berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an den Kunden weiterzugeben, wenn er mit den entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet wird. 3.5 Dem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit der Reisevermittler das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung seiner eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

§4 Vermittlungsentgelt, Vergütung des Reisevermittlers

Für die Vermittlungsleistung des Reisevermittlers werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden. Werden auf Wunsch des Kunden Änderungen der vermittelten Reisedienstleistungen vorgenommen, kann der Reisevermittler ein Umbuchungsentgelt erheben, sofern dies vereinbart ist. Die Servicegebühren liegen im Reisebüro öffentlich aus.

§5 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen

Der Kunde ist verpflichtet, die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Leistungsträgers, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit dem getätigten Vermittlungsauftrag übereinstimmen. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Reisevermittler hierauf hinzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für den Reisevermittler nicht erkennbar waren.

§6 Stornierungen, Umbuchungen, Reiserücktrittsversicherung

6.1     Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

6.2     Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.

6.3     Werden durch den Reisevermittler Hin- und Rückflugtickets für eine Reise gebucht, ist der Kunde verpflichtet, diese auch anzutreten.Bei Nichtantritt des Hinfluges wird der Rückflug storniert.
Alle Arten einer möglichen Rückerstattung durch den Reisevermittler sowie die Fluggesellschaft sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Nichtantritt des Rückfluges, oder soweit die Reise überhaupt nicht angetreten wird. 

§7 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

7.1     Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Der Reisevermittler weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

7.2     Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den, dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind. Im Falle einer, nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht, gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

7.3     Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden.

§8 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der vom Reisevermittler lediglich vermittelten Reisedienstleistungen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flugund Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).

§9 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

9.1     Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird der Reisevermittler ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt es keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

9.2     Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte kann der Reisevermittler deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für Vermittlungsleistungen erheben.

9.3     Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisevermittler ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

9.4     Als einbuchende Agentur wird der Reisevermittler vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist es dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

9.5     Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten immer dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

§10 Haftung

10.1     Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Der Reisevermittler gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

10.2     Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10.3     Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht dessen vertragliche Hauptpflichten verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit betrifft.

§11 Datenschutz

Der Reisevermittler erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.

§12 Schlussbestimmungen

12.1     Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12.2     Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisevermittlers in Weiler.